Rechtsanwalt Bleier steht Ihnen fachkundig für die zollrechtliche Beratung im internationalen Warenverkehr zur Verfügung und vertritt Ihr Unternehmen im Zollrecht bundesweit gegenüber den Hauptzollämtern oder dem Bundesministerium der Finanzen wie auch vor der Europäischen Kommission, vor allen Finanzgerichten, dem Bundesfinanzhof sowie dem Europäischen Gerichtshof. Die Aspekte des Zollrechts sind ausgesprochen vielschichtig; sie sollen deshalb hier nur kursorisch angesprochen werden.
Beim Import interessieren Sie sich maßgeblich für die Abgabenlast im Zollrecht, bestehend aus
- Zöllen aller Art,
- Antidumpingmaßnahmen oder Antisubventionsregelungen,
- Einfuhrumsatzsteuern, wobei auch ermäßigte Umsatzsteuersätze geprüft werden,
- Begünstigungen im Rahmen von besonderen Zollverfahren und
- Verbrauchsteuern auf
- Tabak
- Branntwein / Alkohol
- Schaumwein
- Bier
- Kaffee
- Alkopops
- Mineralöl
- Strom (im nationalen Bereich)
Beim Export interessieren Sie sich hauptsächlich für das Außenwirtschaftsrecht, insbesondere für Genehmigungspflichten, oder für Ausfuhrerstattungen auf Lebensmittel im Rahmen der Gemeinsamen Agrarmarktordnung.
Sämtliche zollrechtlichen Fragestellungen oder Probleme werden von Rechtsanwalt Bleier praxisorientierten und sachgerechten Lösungen zugeführt, auch auf dem naturwissenschaftlichen Hintergrund Ihrer Produkte oder Herstellungsverfahren. Falls notwendig, kann auf einen Verbund mit ehemaligen Zöllnern, die nun in der Zollberatung tätig sind, zurückgegriffen werden.
In den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten steht ein Netzwerk zur Verfügung, um dort anfallende Probleme gemeinsam mit Zollspezialisten vor Ort anzugehen, wobei die Koordination auf Englisch oder Französisch (in den Niederlanden durchaus auf Deutsch) stattfindet.