Zollrecht

Sie suchen einen Rechtsanwalt für Zollrecht? Hier sind Sie richtig!

Rechtsanwalt Bleier ist seit vielen Jahren auf das Zollrecht spezialisiert und berät bundesweit Unternehmen aller Größen, vom mittelständischen Betrieb bis zum DAX-notierten Konzern. Er ist einer der wenigen Spezialisten, die ausschließlich im Zollrecht und dem grenzüberschreitenden Warenverkehr einschließlich des Exportkontrollrechts arbeiten. Er berät auch gerne versiert andere wirtschaftsberatende Berufsträger.

Haben Sie ein Problem mit einer Zollprüfung? Dabei werden die Zollanmeldungen auf die richtige Einreihung bzw. Tarifierung von Waren in den Zolltarif und der Zollwert bzw. die Zollwerte untersucht. Der Zollanwalt Bleier schaut, ob Sie oder Ihre Spedition bei der Einfuhr alles richtig gemacht haben. Es kann sich auch um eine normale Steueraufsicht handeln, wenn Sie ein Zollager betreiben. Die Prüfung erstreckt sich auf alle Einfuhrabgaben, also nicht nur auf Zölle, sondern auch auf Antidumpingzoll, eine Verbrauchsteuer wie etwa die Alkoholsteuer und die Einfuhrumsatzsteuer. Wenn hier Probleme entstehen, berät Sie der Zollanwalt Bleier gerne schon während der Außenprüfung oder bei der Schlußbesprechung, aber auch bei einem Einspruch und gegebenenfalls bei einer Klage zum Finanzgericht, um eine Nacherhebung abzuwehren. Grundsätzlich ist es möglich, Aussetzung der Vollziehung über einen sogenannten AdV-Antrag zu begehren, um der sehr kurzen Zahlungsfrist zu begegnen sowie Säumniszuschläge zu vermeiden.

Haben Sie ein Problem mit einer Außenwirtschaftsprüfung? Dabei wird kontrolliert, ob die Ausfuhr von Gütern ordnungsgemäß abgewickelt wurde. Hier sind insbesondere Güterlisten und die Dual-use-Verordnung sowie ein etwa bestehendes Embargo relevant. Die Überstützung des Zollanwalts Bleier umfaßt die Prüfung, ob ein Gut gelistet ist, ob eine Genehmigung durch das BAFA erforderlich ist, ob die Compliance eingehalten wird, ob außenwirtschaftsrechtliche Verstöße vorliegen und ob sich eine strafbefreiende Selbstanzeige empfiehlt.

Haben Sie ein Problem mit der Abwicklung von Zollverfahren? Das könnte die aktive Veredelung oder die passive Veredelung betreffen. Bei richtiger Nutzung dieser Zollverfahren lassen sich Einfuhrabgaben sparen. Der Zollanwalt Bleier verfügt über besondere Expertise im Bereich von Zöllen auf Fahrräder, Zucker, Fruchtsäften und Mineralien, ist darauf aber nicht beschränkt, sondern befaßt sich mit allen Waren.

Haben Sie ein Problem mit der Verbrauchsteuer? Der Zollanwalt Bleier berät Unternehmen bei der Stromsteuer und der Energiesteuer sowie bei der Alkoholsteuer (früher Branntweinsteuer). Viele Details in diesen Bereichen sind noch nicht abschließend geklärt und führen zu Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof oder zu Vorabentscheidungsverfahren zum Gerichtshof der Europäischen Union – EuGH – , die der Zollanwalt Bleier mit der Erfahrung eines ehemaligen Richters professionell führt.